Antrag auf Schwerbehinderung mit der Veedelspflege Köln

Wie beantragt man einen Schwerbehindertenausweis?

Mit dem heutigen Blogbeitrag möchten wir gerne eine ganz pragmatische Frage beantworten, die uns im Pflegealltag immer wieder gestellt wird. Wie beantragt man einen Schwerbehindertenausweis? Schritt für Schritt führen wir durch das Formular, um Euch die Antragstellung zu erleichtern.

Wo erhaltet Ihr ein Antragsformular für einen Schwerbehindertenausweis?

Das Antragsformular für den Schwerbehindertenausweis erhaltet Ihr entweder bei Eurem zuständigen Versorgungsamt oder im Internet.

In Köln gibt es eine sogenannte Schwerbehindertenstelle der Stadt Köln. Diese bietet online bereits viele Informationen zum Thema Schwerbehindertenausweis, kann aber auch persönlich aufgesucht werden.

Wer bekommt einen Schwerbehindertenausweis?

Einen Antrag auf Schwerbehinderung können alle Menschen stellen, die länger als sechs Monate gesundheitliche Einschränkungen haben oder chronisch krank sind.

Was müsst Ihr Ausfüllen, um einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen?

  1. Zunächst müsst Ihr ausfüllen, ob es sich bei Eurem Antrag um einen Erstantrag handelt oder um einen Änderungsantrag, etwa wenn sich Euer gesundheitlicher Zustand verschlechtert hat.
  2. Dann folgen die allgemeinen Angaben zur Person, wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Wohnort etc.
  3. Punkt drei beinhaltet die Frage, ob bereits anderweitig diesbezügliche Anträge gestellt wurden.
  4. Die Krankenkasse muss angegeben werden, damit dort Informationen zum Gesundheitszustand eingeholt werden können.
  5. Unter Punkt fünf müssen sämtliche gesundheitlichen Beeinträchtigungen angegeben werden. Wichtig ist hier wirklich alle Beeinträchtigungen anzugeben. Also auch eventuelle Fehlsichtigkeiten, Hörprobleme, orthopädische Probleme etc.
  6. Unter Punkt sechs werden alle Ärzte mit Fachgebiet und Adresse angegeben, die Auskunft über den Gesundheitszustand machen können.
  7. Gab es in der Vergangenheit Krankenhausaufenthalte, müssen auch diese angegeben werden.
  8. Ebenso verhält es sich mit Anschlussheilbehandlungen in Reha-Kliniken.
  9. Unter Punkt neun wird abgefragt, ob Ihr zu den von Euch angegebenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen bereits von anderer Stelle begutachtet wurdet.
  10. Punkt zehn befasst sich mit den sogenannten Merkzeichen, die zusätzlich beantragt werden können und weitere Vergünstigungen bringen.
  11. Unter Punkt elf entbindet man die involvierten Ämter von ihrer Schweigepflicht.

Wer möchte, kann diesem Antrag ältere Atteste oder Diagnosen beilegen, die für die Beurteilung relevant sein können. In der Regel werden nur solche Ärzte und Kliniken angeschrieben, bei denen man in den vergangenen zwei Jahren vorstellig wurde. Wer daher ältere ärztliche Berichte hat, tut gut daran, diese dem Antrag beizulegen.

Ein Lichtbild muss nicht unbedingt gleich bei Antragstellung beigelegt werden, sondern kann bei positiver Beurteilung auch nachträglich abgegeben werden.

Nachdem der Antrag abgeschickt wurde, heißt es sich in Geduld zu üben. In der Regel nimmt die Überprüfung bis hin zum schriftlichen Bescheid einige Wochen in Anspruch. Man muss bedenken, dass alle angegebenen Ärzte und Kliniken zwecks Stellungnahme angeschrieben werden, was naturgemäß etwas dauern kann.

Es grüßt Euch ganz herzlich Euer Sascha Heyna und das Team der Veedelspflege

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