Grundpflege in Köln
Körperbezogene Pflegemaßnahmen
Körperbezogene Pflegemaßnahmen
Grundsätzlich bezeichnet man als Grundpflege alle körperbezogenen Pflegemaßnahmen und Leistungen, die der Gewährleistung der alltäglichen nichtmedizinischen Versorgung dienen. Ganz konkret handelt es sich hierbei um Maßnahmen zur Körperpflege, der Ernährung und Ausscheidungen sowie Prophylaxen (vorbeugende Maßnahmen), der Mobilität und solche, die der sozialen Integration (Teilhabe) dienen.
Je nach individueller Prognose sind diese Hilfen zeitlich begrenzt oder auch auf Dauer angelegt. Ziel ist es, dem Pflegebedürftigen die Möglichkeit zu eröffnen, trotz Einschränkungen im eigenen Heim leben zu können. Stationäre Aufenthalte sollen nach Möglichkeit verkürzt, im besten Fall sogar vollkommen vermieden werden. Ambulante körperbezogene Pflegemaßnahmen begleiten daher den Heilungsprozesse pflegebedürftiger Menschen dahingehend, dass eine Genesung möglich, eine weitere Verschlechterung verhindert und vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden können.
Durchgeführt werden kann die Grundpflege grundsätzlich ebenso von Angehörigen und Freunden, wie von einem professionellen Pflegedienst. Stellvertretend für die pflegebedürftige Person werden dabei die Handgriffen übernommen, die von dem Betroffenen selbst nicht mehr ausgeführt werden können. Unterstützt werden solche, die nur noch teilweise durchgeführt werden können werden und gefördert die, welche noch selbstständig bewältigt werden können.
Entsprechend ihrer Finanzierung differenziert man folgende Möglichkeiten der Inanspruchnahme:
Ausschlaggebend für die Berechnung der Leistungen ist der Zeitaufwand, den ein nicht ausgebildeter Familienangehöriger für die Verrichtung der einzelnen Tätigkeiten benötigt.
Grundpflege nach SGB XI als Leistung der Pflegeversicherung
Zur Sicherung der Kostenübernahme muss vor der Inanspruchnahme dieser Leistungen ein Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragt und genehmigt worden sein. Anspruch auf Grundpflege haben Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad I, dem Pflegegrad II, dem Pflegegrad III, dem Pflegegrad IV und dem Pflegegrad V.
Grundpflege nach SGB V als Leistung der Krankenkasse
Im Rahmen der Häuslichen Krankenpflege nach SGB fünf ist die Grundpflege neben der Behandlungspflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung eine von drei Unterstützungsleistungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden kann. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Pflegeleistungen über die Krankenkasse, ist das Vorliegen einer ärztlichen Verordnung, in Form eines Rezeptes.
Wir unterstützen Sie gerne bei allen Aspekten der Grundpflege. Zu unserem Leistungsspektrum zählen unter anderem folgende Pflegeleistungen:
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