Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI in Köln

Der Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI ist verpflichtend für alle Menschen ab Pflegegrad 2, die zu Hause gepflegt werden und Pflegegeld beziehen. Dieser Beratungseinsatz ist für Sie völlig kostenlos und wird von der Pflegekasse übernommen.

Sollten Sie diesem Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI nicht nachkommen, kann das zur Folge haben, daß das Pflegegeld nicht mehr ausgezahlt wird. Lediglich wenn ihre Pflege von einem Pflegedienst übernommen wird, entfällt die Verpflichtung dieses Beratungseinsatzes.

Es ist ganz einfach.

Schritt 1: Geben Sie Ihre Postleitzahl ein

Schritt 2: Buchen Sie Ihren Wunschtermin

Schritt 3: Sofort nach der Buchung Ihres Termins erhalten Sie eine SMS – bestätigen Sie diese durch den Link in der SMS

Schritt 4: Wir kommen zum vereinbarten Termin zu Ihrem Beratungseinsatz

Buchen Sie Ihren Termin jetzt online – oder rufen Sie uns an!

Für Menschen mit Pflegegrad fallen für den Beratungseinsatz keine Kosten an. Die Beratungen werden von allen Kassen übernommen werden.

Pflegegrad 1

Bei PFLEGEGRAD 1 kann der Beratungseinsatz jedes halbe Jahr in Anspruch genommen werden. Dies ist eine freiwillige Leistung, wenn Sie nur Pflegegeld beziehen.

Pflegegrad 2

Bei PFLEGEGRAD 2 muss der Beratungseinsatz jedes halbe Jahr durchgeführt werden. Dies ist verpflichtend, wenn Sie nur Pflegegeld beziehen.

Pflegegrad 3

Bei PFLEGEGRAD 3 muss der Beratungseinsatz jedes halbe Jahr durchgeführt werden. Dies ist verpflichtend, wenn Sie nur Pflegegeld beziehen.

Pflegegrad 4

Bei PFLEGEGRAD 4 muss der Beratungseinsatz jedes viertel Jahr durchgeführt werden. Dies ist verpflichtend, wenn Sie nur Pflegegeld beziehen.

Pflegegrad 5

Bei PFLEGEGRAD 5 muss der Beratungseinsatz jedes viertel Jahr durchgeführt werden. Dies ist verpflichtend, wenn Sie nur Pflegegeld beziehen.

Was ist ein Beratungsbesuch nach §37.3?

Ein Beratungsbesuch findet bei jeder pflegebedürftigen Person statt, die Pflegegeld bezieht. Dieser muss bei Pflegegrad 2+3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4+5 vierteljährlich vereinbart werden.

Was soll der Beratungsbesuch?

Der Besuch soll sowohl den Pflegenden, als auch die pflegerische Person unterstützen. Die Beratung soll Hilfestellung bringen. Außerdem will der Gesetzgeber dadurch die Qualität der Pflege gewährleisten.

 

Was bringt mir der Beratungsbesuch?

Wichtig: Der Beratungsbesuch ist verpflichtend, wenn sie Pflegegeld beziehen. Somit ist eine weitere Auszahlung dieser Gelder für Sie und ihre pflegenden Angehörigen gesichert. Wir bieten Ihnen eventuelle Hilfe zur täglichen Pflege, reflektieren die Pflegesituation und sind da, Ihre Fragen aus professioneller Sicht zu beantworten.

 

Wie vereinbare ich einen Pflegebesuch?

Wir kommen zu Ihnen. Am Besten Sie vereinbaren noch heute einen Termin über unseren Onlinekalender oder Sie rufen uns an.

 

Kostet mich dieser Besuch etwas?

Nein, Ihnen entstehen keine weiteren Kosten. Die Kosten übernimmt Ihre Pflegekasse.

 

In welchen Vierteln sind wir aktiv?

Postleitzahl Stadt Viertel
50667 Köln Altstadt-Nord
50668 Köln Altstadt-Nord
50670 Köln Altstadt-Nord
50672 Köln Neustadt-Nord
50674 Köln Neustadt-Süd
50676 Köln Neustadt-Süd
50677 Köln Neustadt-Nord
50678 Köln Neustadt-Nord
50679 Köln Deutz
50733 Köln Nippes
50735 Köln Nippes
50737 Köln Nippes
50739 Köln Nippes
50765 Köln Lindenthal
50823 Köln Ehrenfeld
50825 Köln Ehrenfeld
50827 Köln Ehrenfeld
50829 Köln Ehrenfeld
50858 Köln Lövenich
50859 Köln Widdersdorf
50931 Köln Müngersdorf
50933 Köln Müngersdorf
50935 Köln Müngersdorf
50937 Köln Sülz
50939 Köln Sülz
50968 Köln Zollstock
50969 Köln Zollstock
50996 Köln Porz
50997 Köln Porz
50999 Köln Porz
51061 Köln Mülheim
51063 Köln Mülheim
51065 Köln Mülheim
51067 Köln Mülheim