Pflegegrade

Beantragung eines Pflegegrades nach der Pflegereform

Sei 2018 haben die Pflegekassen mit der 2. Stufe der Pflegereform die früheren Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt. Die Leistungen wurden damit besser an die Bedürfnisse der Menschen mit krankheits- oder altersbedingten Einschränkungen angepasst.

 

Insbesondere Menschen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen finden innerhalb dieser Pflegegrade nun mehr Berücksichtigung, als dies bei den früheren Pflegestufen der Fall war.

 

Die Frage nach der Einstufung in einen Pflegegrad richtet sich daher nicht mehr ausschließlich nach körperlichen Einschränkungen, sondern zudem verstärkt auch nach Einschränkungen der Alltagskompetenz im Allgemeinen. Dies kann natürlich durch psychische Erkrankungen, wie beispielsweise eine Depression ebenso gegeben sein wie durch altersbedingte Demenz und eingeschränkte kognitive Fähigkeiten.

 

Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten Pflegebedürftige ausschließlich auf Antrag. Von besonderer Bedeutung dabei ist, dass diese Leistungen erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt werden. Deshalb ist es wichtig, den Antrag zur Ermittlung eines Pflegegrades so frühzeitig wie möglich zu stellen.

Das Team von der Veedelspflege hilft Ihnen bei der Beantragung eines Pflegegrades

 

Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die einzelnen Pflegegrade sowie die Leistungen, die mit diesen Pflegegraden verbunden sind. Gerne beraten wir Sie in allen Fragen rund um die Antragstellung und führen Sie Schritt für Schritt durch den Formalitäten-Dschungel. Bei uns erfahren Sie vor Antragstellung, was genau Ihnen an finanziellen Leistungen oder auch an Sachleistungen zusteht, wie der Antrag eines Pflegegrades / einer Pflegestufe formell abläuft und worauf Sie bei der Beantragung achten sollten.

 

Grundsätzlich gelten Menschen dann als pflegebedürftig, wenn sie durch Krankheit oder Behinderung nicht mehr oder nicht mehr ausreichend in der Lage sind, ihren Alltag alleine und ohne fremde Hilfe zu bewältigen.

 

Tabelle zur Umrechnung einer (vormals genehmigten Pflegestufe) in einen Pflegegrad

 
Pflegestufe (alt) Pflegegrad (neu)
Pflegestufe 0 Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 plus eingeschränkte Alltagskompetenz Pflegegrad 3
Pflegestufe 2 Pflegegrad 3
Pflegestufe 2 plus eingeschränkte Alltagskompetenz Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 plus eingeschränkte Alltagskompetenz Pflegegrad 5
Pflegestufe 3 plus Härtefallregelung Pflegegrad 5

Leistungen der Pflegekassen bei den unterschiedlichen Pflegegraden

 
Leistungen Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5 Anmerkung
„Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen nach § 37 SGB XI“ 316 Euro 545 Euro 728 Euro 901 Euro
Pflegeleistungen nach § 36 SGB XI Kein Anspruch jedoch Einsatz des Entlastungsbetrags von 125 Euro möglich 689 Euro 1298 Euro 1612 Euro 1995 Euro Bis zu maximal 40 % des Sachleistungsbetrags können für anerkannte Unterstützungsleistungen im Alltag eingesetzt werden. Vorrangig sind die Rechnungen des Pflegedienstes zu begleichen. Bleibt ein Restbetrag vorhanden, kann dieser bis zum Höchstsatz auf anerkannte Unterstützungsleistungen umgewidmet werden.
Entlastungsbetrag nach § 45 b SGB XI 125 Euro 125 Euro 125 Euro 125 Euro 125 Euro „Die Leistungen können eingesetzt werden für: Tages- und Nachtpflege Kurzzeitpflege Nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45 a SGB XI) Leistungen eines anerkannten Pflegedienstes (§ 36 SGB XI) Hinweis: Nur bei Pflegegrad 1 für körperbezogene Pflegemaßnahmen einsetzbar.“
„Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI“ Kein Anspruch, jedoch Einsatz des Entlastungsbetrags von 125 Euro möglich 1612 Euro 1612 Euro 1612 Euro 1612 Euro Zusätzlich darf ein nicht verbrauchter Leistungsbetrag für Verhinderungspflege auch für Leistungen der Kurzzeitpflege genutzt werden. Hierdurch kann sich der Leistungsanspruch auf 3224 Euro verdoppeln. Das Pflegegeld wird während der gesamten Kurzzeitpflege von maximal 8 Wochen weiterbezahlt.
Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI Kein Anspruch 1612 Euro 1612 Euro 1612 Euro 1612 Euro Zusätzlich können bis zu 50 % des nicht verbrauchten Leistungsbetrags für Kurzzeitpflege (also bis zu 806 Euro) für Verhinderungspflege ausgegeben werden. Das Pflegegeld wird während der gesamten Verhinderungspflege von maximal 6 Wochen hälftig weiterbezahlt.
Tages- und Nachtpflege nach § 41 SGB XI Kein Anspruch, jedoch Einsatz des Entlastungsbetrags von 125 Euro möglich 689 Euro 1298 Euro 1612 Euro 1995 Euro „Leistungen können neben Pflegegeld und / oder Pflegesachleistungen in vollem Umfang in Anspruch genommen werden. Achtung: Pflegebedürftige, die in einer ambulant betreuten WG leben, haben nur Anspruch auf Tages- und Nachtpflege, wenn nachgewiesen ist, dass die Pflege in der ambulant betreuten Wohngruppe ohne teilstationäre Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann.“
Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds nach § 40 SGB XI 4.000 Euro 4.000 Euro 4.000 Euro 4.000 Euro 4.000 Euro Der Zuschuss wird je Maßnahme gewährt. Ändert sich die Pflegesituation z. B. durch eine Verschlechterung des Gesundheitszustands der pflegebedürftigen Person und werden weitere Maßnahmen notwendig, so gilt dies als eine neue Maßnahme.
Versorgung mit Pflegehilfsmitteln nach § 40 SGB XI 40 Euro 40 Euro 40 Euro 40 Euro 40 Euro Versicherten stehen 40 Euro pro Monat für Pflegeverbrauchsmittel (Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel usw.) zur Verfügung.
Pflegeberatung nach § 7 a SGB XI Anspruch Anspruch Anspruch Anspruch Anspruch Dies ist eine individuelle Beratung durch einen anerkannten Pflegeberater. Die Pflegekassen müssen hierfür feste Ansprechpartner benennen.
Beratung in der eigenen Häuslichkeit nach § 37 Abs. 3 SGB XI 2-mal jährlich Anspruch halbjährlich Pflicht halbjährlich Pflicht halbjährlich Pflicht halbjährlich Pflicht Diese Beratungssätze dienen der Sicherung und Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger, die Pflegegeld beziehen und keine professionelle Pflege durch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen.

Quelle: Auszug aus Pflegeleitfaden, 2. Auflage, PM Pflegemarkt GmbH, Hamburg

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