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Versorgungsvollmacht und Patientenverfügung

Die Themen Versorgungsvollmacht und Patientenverfügung sind für viele Menschen mit Berührungsängsten verbunden. Wer denkt schon gerne über die eigene Endlichkeit und den Tod nach? Doch ein Unfall oder eine schwere Erkrankung kann jeden von uns treffen. Nur die wenigsten wissen, dass nicht einmal der eigene Ehemann, die eigene Ehefrau oder die Kinder in einem solchen Fall berechtigt sind, Informationen zu erhalten oder Entscheidungen im Sinne des Betroffenen zu fällen. Genau hierfür ist es wichtig, frühzeitig Vorsorge zu treffen. Wie das funktioniert und warum es so wichtig ist, erklären wir hier.

  1. Schutz des Patientenwillens durch eine Versorgungsvollmacht und Patientenverfügung

Zunächst einmal muss sich jeder selbst darüber klar werden, wie er im Falle eines Falles versorgt werden möchte oder auch nicht. Eine weitere wichtige Frage ist, wer sich explizit darum kümmern soll den eigenen Willen zu vertreten, wenn man selbst durch Krankheit oder Unfall nicht dazu in der Lage sein sollte. Mit dieser Person sollte man dann in entspannter Atmosphäre ein ausführliches Gespräch führen, um genau zu erklären, wie man im Ernstfall versorgt werden möchte.

Wie soll meine Gesundheitsversorgung aussehen? Möchte ich, dass lebensverlängernde Maßnahmen durchgeführt werden, auch wenn laut ärztlicher Einschätzung keine Aussicht auf Besserung oder Heilung besteht? Wo möchte ich leben, wenn ich pflegebedürftig werde? Wo möchte ich sterben, wenn absehbar ist, dass mein Leben zu Ende geht? Und schließlich wie kann ich sicherstellen, dass die von mir ausgewählte Person notfalls auch mein Vermögen in meinem Sinne einsetzen kann?

All diese Fragen gilt es zu klären. Mit sich selbst wie mit der Person des Vertrauens, die im Ernstfall meine Interessen vertreten soll, wenn ich es selbst nicht kann.

  1. Wo bekomme ich eine solche Versorgungsvollmacht und Patientenverfügung?

Mittlerweile haben einige Verlage, wie beispielsweise der C. H. Beck Verlag, eine Reihe von Vordrucken herausgebracht. In diesen steht alles Wichtige noch einmal erklärt und viele Fragen müssen dort einfach nur in Form einer ja oder nein Antwort angekreuzt werden. Der Vorteil ist, dass man sich selbst weniger Gedanken machen muss und einfach den hier aufgelisteten Punkten folgen muss. Der Nachteil besteht darin, dass wir als Individuen sicherlich den einen oder anderen Schwerpunkt unterschiedlich setzen. Dieser könnte bei einem solchen Vordruck natürlich eher vernachlässigt werden, als wenn man sich selbst Gedanken macht, was einem wichtig ist und was nicht.

Eine sehr gute Anlaufstelle ist die Betreuungsstelle in Köln. Hier kann man sich zu allen Fragen rund um die Betreuung, Versorgungsvollmacht und Patientenverfügung kostenfrei beraten lassen. Mittlerweile hat jede größere Stadt eine solche Betreuungsstelle. In der Regel sind diese der Stadtverwaltung oder Bezirksverwaltung angeschlossen. Hier bekommt man nicht nur eine adäquate Beratung, sondern in der Regel auch gleich die passenden Vordrucke. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann seine Versorgungsvollmacht und Patientenverfügung auch gleich dort beglaubigen lassen. Je nachdem fällt hierbei eine kleine Bearbeitungsgebühr an.

  1. Welche Punkte umfasst die Versorgungsvollmacht und Patientenverfügung?

  • Wahrnehmung der Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen
  • Vermögensverwaltung
  • Vertretung in Gesundheitsfragen, Recht auf Information durch die behandelnden Ärzte
  • Recht der Aufenthaltsbestimmung
  1. Wo sollte die Versorgungsvollmacht und Patientenverfügung aufbewahrt werden?

Grundsätzlich sollte die Versorgungsvollmacht und Patientenverfügung der darin bevollmächtigten Person ausgehändigt werden, denn schließlich soll diese ja im möglicherweise auch plötzlich auftretenden Ernstfall sofort in der Lage sein handeln zu können. Wichtig zu wissen ist, dass man dennoch die Möglichkeit hat, seinen so festgelegten Willen jederzeit zu ändern, falls möglicherweise eine andere Person als besser geeignet erscheint. Ausschlaggebend für die Gültigkeit ist immer das Datum der Unterschrift. Das neueste Datum ist demnach immer rechtsverbindlich.

  1. Was passiert, wenn keine Versorgungsvollmacht und Patientenverfügung vorliegt?

Wesentlichster Nachteil ist, dass der eigene Wille nicht adäquat berücksichtigt werden kann. Weder Kinder noch Ehepartner sind im Zweifelsfall entscheidungsbefugt. Im Grunde nicht einmal informationsberechtigt.

In der Regel wird in solchen Fällen ein gesetzlicher Betreuer bestellt, der relevante Entscheidungen (in einem festgelegten gesetzlichen Rahmen) nach eigenem Ermessen fällt. Der Nachteil liegt auf der Hand, denn eingesetzt wird ein fremder Mensch, der die eigenen Wünsche und Bedürfnisse nicht kennt.

Ein wichtiges Thema also, das wirklich jeden betrifft. Wenn man aber erst einmal alles für sich und mit der Person seines Vertrauens geklärt hat, auch ein gutes und sicheres Gefühl. Wie steht Ihr zu dem Thema Versorgungsvollmacht und Patientenverfügung. Habt Ihr schon alles Notwendige in die Wege geleitet oder gehört Ihr eher zu denen die solche Dinge gerne vor sich herschieben? Schreibt mir was Euch zu diesem Thema bewegt!

Herzliche Grüße Euer Sascha Heyna und das Team der Veedelspflege

Seniorenbetreuung, Demenzbetreuung und Ambulante Pflege für Köln

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