Ambulante Pflege in Köln

Pflegegrad Begutachtung durch den MDK

Jeder der einen Pflegegrad beantragt, wird zunächst durch den MDK (Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen) begutachtet. Wir erklären Euch hier, wie eine solche Begutachtung abläuft und wie Ihr Euch bestmöglich auf diesen Termin vorbereiten könnt.

Beantragung eines Pflegegrades

Wer für sich selbst oder einen Angehörigen einen Pflegegrad beantragen möchte, stellt zunächst einen formlosen Antrag (schriftlich oder mündlich per Telefon) bei seiner zuständigen Krankenkasse. Diese schicken in der Regel ein Formular zu, welches ausgefüllt an die Pflegekasse zurückgesendet wird. Die Pflegekasse leitet dann eine entsprechende Begutachtung durch den MDK ein. Das heißt, Euch wird ein Termin mitgeteilt, bei dem ein Gutachter den aktuellen Gesundheitszustand abfragt, einige körperliche Tests mit Euch oder Eurem Angehörigen macht und sich die häuslichen Gegebenheiten im Hinblick auf die benannten Einschränkungen ansieht.

 

Pflegegrad Begutachtung

Der Gutachter des MDK hält sich bei seiner Begutachtung an festgelegte Module, die wir Euch hier im weiteren Verlauf gerne vorstellen und erklären möchten. Es empfiehlt sich, zum Begutachtungstermin wichtige Unterlagen wie Arztbriefe, Krankenhausberichte oder auch ein von Euch angefertigtes Pflegetagebuch bereitzuhalten. Wer vorher Kopien anfertigt, kann diese dem Gutachter gleich zur Verfügung stellen, sodass dieser sich besser auf das Gespräch vor Ort konzentrieren kann.

 

Schwerpunkte der Pflegegrad Begutachtung

Modul 1 Mobilität

Unter den Punkt Mobilität fallen sämtliche Aspekte, die mit einen Orts- oder einem Positionswechsel in Zusammenhang stehen. Von Interesse ist der Bewegungsradius im häuslichen Umfeld wie auch außerhalb. Können diese noch selbstständig ausgeführt werden oder gibt es Einschränkungen bzw. Hilfebedarf?

Modul 2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Hier wird der Frage nachgegangen, inwieweit sich der Betroffene zeitlich und örtlich orientieren kann. Können Bedürfnisse mitgeteilt werden? Können Alltagsentscheidungen adäquat eingeschätzt und getroffen werden? Können diese alleine getätigt werden oder ist hierfür Hilfe notwendig. Eine Rolle spielt dabei beispielsweise auch die Frage nach erteilten Versorgungsvollmachten.

Modul 3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Hierunter werden Verhaltensweisen abgefragt, die der Betroffene gegenüber Dritten zeigt.

Modul 4 Selbstversorgung

Unter den Punkt der Selbstversorgung fallen alle Aspekte der eigenen Körperpflege, der Nahrungszubereitung und –aufnahme, das An- und Auskleiden sowie mögliche Probleme hinsichtlich der Kontinenz.

Modul 5 Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

Können Medikamente selbstständig eingenommen werden und Arztbesuche selbstständig wahrgenommen werden oder wird hierbei möglicherweise Hilfe benötigt, etwa beim Stellen der Medikamente oder für die Fahrten zum Arzt?

Modul 6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Das Modul 6 beschäftigt sich mit den Möglichkeiten der sozialen Teilhabe. Ist diese gewährleistet oder gibt es Einschränkungen?

Modul 7 Außerhäusliche Aktivitäten

Werden für außerhäusliche Aktivitäten Hilfen oder Unterstützungsleistungen benötigt, oder können diese selbstständig durchgeführt werden?

Modul 8 Haushaltsführung

Kann der Haushalt alleine bewältigt werden oder gibt es Einschränkungen?

 

Der zeitliche Rahmen einer Pflegegrad Begutachtung durch den MDK

In der Regel dauert ein solcher Begutachtungstermin durch den MDK zwischen 30 Minuten und einer Stunde.

 

Welche Daten werden bi der Pflegegrad Begutachtung noch aufgenommen?

Neben den persönlichen Daten wie Alter, Gewicht, Größe, Geburtsdatum etc. wird auch die aktuelle Medikation aufgenommen. Weitere Aspekte sind die Anzahl der Arztbesuche, etwaige Krankenhausaufenthalte oder geplante Rehamaßnahmen.

 

Wie lange dauert es, bis der Bescheid zur Pflegegrad Beurteilung vorliegt?

In der Regel erfolgt der endgültige Bescheid über die Pflegegradeinstufung innerhalb von zwei Wochen. Sollte kein Pflegegrad erteilt worden sein oder der Pflegegrad zu gering ausfallen lohnt es sich auf jeden Fall Widerspruch einzulegen und um eine erneute Prüfung zu bitten. Möglicherweise wurden nicht alle Aspekte berücksichtigt oder die prognostische Entwicklung nicht genügend mit einbezogen.

Wir hoffen Euch damit das Prozedere der Pflegegrad Beurteilung nachvollziehbar gemacht zu haben. Wenn Ihr vor der Begutachtung einschätzen wollt, welcher Pflegegrad angemessen sein könnte empfiehlt es sich einen der Pflegegradrechner im Netz auszufüllen.

Herzliche Grüße Euer Sascha Heyna und das Team der Veedelspflege

Seniorenbetreuung, Demenzbetreuung und Ambulante Pflege für Köln

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