Ablehnung des Pflegegrades und was man dagegen tun kann

Wir erleben es leider immer wieder. Der MDK-Termin zur Einstufung hat stattgefunden. Pflegebedürftige und Angehörige sind voller Hoffnung auf schnelle Hilfe und dann kommt eine Ablehnung des Pflegegrades oder ein zu niedrig ausgefallener Pflegegrad mit dem Bescheid ins Haus geflattert. Frustriert und verärgert resignieren viele an dieser Stelle. Lohnenswerter und vor allem Erfolg versprechender aber ist es einen Widerspruch einzulegen und den nächsten MDK Termin gründlich vorzubereiten.

Welche Faktoren können zur Ablehnung des Pflegegrades führen?

Natürlich sind die Faktoren, die zur Ablehnung eines Pflegegrades führen können vielfältig und sicherlich werden wir hier nicht jeden einzelnen Grund aufführen können. Dennoch gibt es einige wiederkehrende Aspekte, die zur Ablehnung des Pflegegrades führen können und die man beachten sollte. Denn wer sich gründlich auf den Begutachtungstermin mit dem Medizinischen Dienst vorbereitet, der gelangt in der Regel leichter zum Ziel.

Was kann der Pflegebedürftige selbst dazu beitragen, dass es nicht zur Ablehnung des Pflegegrades kommt?

Wichtig ist es zunächst mit der pflegebedürftigen Person selbst zu sprechen und zu erklären, wozu der MDK Termin dient und warum es wichtig ist, hier wirklich offen und ehrlich mit dem Gutachter zu sprechen. Ältere, aber auch jüngere pflegebedürftige Menschen wissen um ihre nachlassenden Fähigkeiten und entwickeln nicht selten ein ausgeprägtes Schamgefühl hinsichtlich dieser vermeintlichen Schwächen und Defizite. Gerade im Gespräch mit dem Gutachter des MDK ist es aber wichtig, diese ohne falschen Stolz oder Hemmungen offen zu legen. Leider kommt es oftmals zur fälschlichen Ablehnung des Pflegegrades oder zur Fehleinstufung, weil die pflegebedürftigen Personen ihre Einschränkungen überspielen oder sogar vollkommen negieren. Da die Gutachter aber nur mit den Informationen arbeiten können, die Ihnen zur Verfügung gestellt werden bzw. die man Ihnen mitteilt, kommt es infolge dessen zur Fehleinstufung der Pflegebedürftigkeit.

Wie kann man einer Ablehnung des Pflegegrades entgegen wirken?

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Tatsache, dass viele schlichtweg gar nicht wissen, welche Faktoren bei der Einstufung eines Pflegegrades überhaupt eine Rolle spielen. Werden psychische Faktoren wie eine aus Schmerzen resultierende Depression ebenso berücksichtigt, wie die Schmerzen selbst? Spielen die körperlichen Einschränkungen aufgrund eines Bandscheibenvorfalls vor zehn Jahren ebenso eine Rolle, wie die erst vor Kurzem aufgetretene Tumorerkrankung? Und interessiert es überhaupt jemanden, dass ein Pflegebedürftiger seit seiner Erkrankung sozial vollkommen isoliert lebt?

Unser Tipp: Überprüft sämtliche Facetten der Erkrankung und ihrer Begleiterscheinungen mithilfe eines Pflegegradrechners. Ihr werdet erstaunt sein, wie viele Aspekte dort Berücksichtigung finden, und seid auf den bevorstehenden MDK-Termin bestens vorbereitet.

Kann man sich so vorbereiten, dass eine Ablehnung des Pflegegrades unwahrscheinlicher wird?

Jeder freut sich darüber wenn man ihm die Arbeit erleichtert. Das gilt natürlich auch für die Gutachter des MDK. Deshalb kann es kein Fehler sein, zum Begutachtungstermin die wichtigsten Daten, Diagnosen und Arztberichte in Kopie bereitzuhalten. Das ersetzt natürlich nicht das persönliche Gespräch, das der Gutachter mit dem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen führen wird, stellt aber dennoch eine Arbeitserleichterung für diesen dar. Zudem kann es dem Gutachter im Anschluss als Gedächtnisstütze und Entscheidungshilfe dienen. Bei manchen Erkrankungen variieren die Auswirkungen auch von Patient zu Patient. Um so besser, wenn detaillierte Berichte von den behandelnden Ärzten und begleitenden Therapeuten wie Physiotherapeuten, Logopäden etc. vorliegen.

Was kann man tun, wenn es trotz aller Vorbereitung doch zur Ablehnung des Pflegegrades gekommen ist?

Auf jeden Fall sollte man innerhalb der festgelegten Frist Widerspruch einreichen. In der Regel muss dies innerhalb von vier Wochen geschehen. Mitunter kann es sogar hilfreich sein einen Anwalt zur Rate zu ziehen. Überprüft werden sollte auf jeden Fall, ob sämtliche Aspekte der Erkrankung und ihrer Begleitumstände berücksichtigt wurden. Wurde die zu pflegende Person mit ihren Einschränkungen richtig wahrgenommen? Wurden sämtliche Diagnosen berücksichtigt? Wie sieht die Prognose der Erkrankung aus? Möglicherweise sollten diese Fragen auch mit dem Ambulanten Pflegedienst gemeinsam beantwortet werden und die (eventuell gegenteilige) Einschätzung der Situation schriftlich mit in die Widerspruchsbegründung einfließen. Es lohnt sich auf jeden Fall, an diesem Punkt nicht zu resignieren, sondern proaktiv auf die Fehleinschätzung des Pflegeaufwandes hinzuweisen und um eine erneute Prüfung zu bitten. Niemand weiß so gut den Pflegebedarf einzuschätzen wie die pflegebedürftige Person selbst, deshalb ist es wichtig, dieser auf diesem Wege noch einmal Gehör zu verschaffen, denn Fehler können leider Gottes immer und überall passieren. Wichtig ist nur, auf diese hinzuweisen!

Es grüßt Euch Euer Sascha Heyna und das Team der Veedelspflege

Seniorenbetreuung, Demenzbetreuung und Ambulante Pflege für Köln

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